“ Zum Bierpott “
Inh.: Frank und Sandra Naumann
Gatersleberstr.9
06429 Nienburg
Kontakt:
Tel.
: 034721/22741
Öffnungszeiten
Donnerstag
17.05 - 23.05 Uhr
Freitag
17.05 - 23.05 Uhr
Samstag
17.05 - 23.05 Uhr
Sonntag
17.05 - 23.05 Uhr
“ Der Wirt “
Allgemeine Hinweise
1. Beim Anmarsch zu den Alkoholtankstellen merke man sich alle
Hindernisse wie Hauswände, Pfosten, Bänke und Laternen, um
Schwierigkeiten beim Rückweg zu vermeiden .
2. Singen - auch das Gröhlen unflätiger Lieder - ist in allen Lautstärken
und Tonarten erlaubt.
3. Zuhörer haben den Takt zu trampeln und den Kehrreim mitzusingen.
4. Zweideutige Witze und zotige Redensarten stehen, wie er selbst,
unter besonderen Schutz der IBV.
5. Die Dauer - Fahne ist von allen Mitgliedern in Ehren zu halten und
sollte stets voran flattern.
6. Wird der Gast im Straßengraben oder in der Gosse bewußtlos
aufgefunden, so ist er sofort in das nächste Gasthaus einzuliefern.
7. Der Durst wird von Amtswegen als Förderungswürdig anerkannt; ein
Freibetrag - gestaffelt nach Alkohol - Konsum - ist von der Lohnsteuer
absetzbar.
8. Außerdem sollte der Gast am Jahresabschluß von jeder Brauerei eine
Gratisaktie, die abgetrunken werden kann, erhalten.
9. Sämtliche Gerichte sollten dem Gast bei jedem Vergehen mildernde
Umstände nach § 51 BGB zubilligen.
10. Ferner ist ihm Polizeischutz zu geben vor heimtückischen Ehefrauen,
schlag-und stimmgewaltigen Schwiegermüttern, verständislosen
Bräuten und Freundinnen.
11. Kurz vor dem Eintreffen in die heimatlichen Gefilde ist sämtlicher noch
vorhandener Mut zusammenzunehmen.
12. Etwaige blaue Flecke, Beulen und angeschwollene Augen, die von der
nächtlich ehelichen Begrüßung herrühren, sind in Würde zu tragen.
Verkehrsregeln:
1. Für den Heimweg sind sämtliche Gangarten- als Zwei-oder Vierbeiner
gestattet.
Bei langsamer Gangart hat der von rechts Kriechende Vorrecht.
2. Bei Benutzung öffentlicher Fuß-,Kriech-und Schleichwege sollte man
im Besitz eines ordnungsgemäßen Fußgängerscheines der Klasse 3.
sein.